Hauptmenü
Kraftfahrer, die im Straßenverkehr auffällig wurden,
z.B. durch mangelnde Fahrzeugbeherrschung oder unkontrolliertes Fahren,
werden von der Verwaltungsbehörde aufgefordert, Ihre Fahrtüchtigkeit mit Hilfe eines Fahrlehrers im Fahrschulwagen unter Begutachtung eines Sachverständigen zu beweisen.
Nach der Fahrprobe wird ein Gutachten vom Sachverständigen angefertigt und zur Verwaltungsbehörde gesandt. Die Verwaltungsbehörde entscheidet, ob der Kraftfahrer mit oder ohne Auflagen am Straßenverkehr teilnehmen darf.
Wir, die Fahrschule Heynen, können Sie auf diese Fahrprobe vorbereiten.
Sie sollten einige Übungsstunden nehmen um sich an den Fahrschulwagen zu gewöhnen.
Wahlweise Automatik-
Dann können Sie auch die ein oder andere eingeschlichene negative Fahrweise korrigieren.
So können Sie gut vorbereitet Ihre Fahrverhaltensprobe absolvieren und auch bestehen.