Führerscheinfinanzierung - Fahrschule Heynen

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Führerscheinfinanzierung

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Führerschein-Finanzierung


Angesichts der schlechten wirtschaftlichen Lage und der immer noch hohen Arbeitslosigkeit und der geringen Verdienste leben viele Menschen in finanzieller Unsicherheit und müssen sich  sehr einschränken.
Da wird der Führerschein  immer weiter hinausgeschoben.
Mit dem Hinausschieben sinken aber ganz klar die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
"Mit dem Führerschein sind Sie vermittlungsfähiger!" werden Sie immer wieder hören wenn es um eine Arbeit geht.
Mittlerweile ist es so, dass man der Arbeit hinterher fahren muß, Arbeitsstellen in der Heimatstadt sind wie leergefegt.

In unsere Fahrschule kommen manchmal Interessenten, die uns den Hartz-4-Bescheid auf den Schreibtisch legen und sagen: "Ich würde ja so gerne den Führerschein machen, aber mit meinem geringen Einkommen schaffe ich das nicht.
Können sie mir einen Rat geben?
Wäre es möglich, den Führerschein für die Hälfte der Kosten zu machen?"

Nun, für die Hälfte der Kosten können wir den Führerschein leider nicht machen.
Das Finanzamt und die Tankstelle nehmen den vollen Preis.
Im Gegenteil: Während um uns herum ständig die Preise erhöht wurden, haben wir - die Fahrschule Heynen - die Preise einigermaßen stabil gehalten.
Und jeder, der sich bei uns anmeldet, weiß, dass die bei der Anmeldung gültigen Preise bis zum Ausbildungsende garantiert sind.

An der Fahrschulausbildung zu sparen, das geht also leider nicht.
Wir raten Ihnen auch dringend ab, sich in eine Dumping-Fahrschule zu begeben. Was Sie dort zu Anfang sparen, wird anderweitig wieder aus Ihnen heraus gequetscht. Letztlich sind Dumping-Fahrschulen teurer, nicht billiger.
Einige Möglichkeiten, den Führerschein zu finanzieren

Die Fahrschule darf gar keinen Kredit geben, das darf nur eine Bank.

1. Eisernes Sparen

Schon, wenn es Ihnen gelingt, jeden Monat 50 € zurückzulegen, haben Sie im Jahr 600, in 2 Jahren 1.200 € erspart. Dazu kommen noch bescheidene Zinsen. Nach mehr als 2 Jahren Sparen können Sie mit der Ausbildung loslegen, den Rest sparen Sie während der Ausbildung. Sie sollten Ihr Sparziel allerdings so berechnen, dass Sie auch das Nichtbestehen der Prüfung einkalkulieren. Niemand wünscht Ihnen das, aber es beruhigt Sie, wenn Sie für diesen Fall noch finanzielle Reserve haben.

2. Zuschüsse über Verwandte oder andere Sponsoren

Viele unserer Fahrschüler sind noch jung, ihr Verdienst ist bescheiden. Aber ein Führerschein muss sein, schon um die beruflichen Aussichten zu verbessern. In dieser Lage bietet es sich an, z.B. bei Verwandten anzufragen, ob sie nicht bereit wären, die Führerscheinausbildung zu fördern. Es unterstreicht die Ernsthaftigkeit Ihrer Bitte, wenn Sie darauf hinweisen, dass Sie den Führerschein dringend für Ihren Beruf benötigen. Omas, Onkel, Tanten - wer kann da noch "nein" sagen?

3. Finanzierung durch die Bank
Dazu haben wir  spezielle Führerscheinfinanzierungs Prospekte einiger Banken

4. Finanzierung durch Arbeitsagentur, Jobcenter oder Bildungsagentur

Umschulung, Finanzierung durch die Arbeitsagentur:

Unter bestimmten Voraussetzungen fördern die Arbeitsagenturen eine Umschulung in einen neuen Beruf. Dazu muss der Betreffende schon lange genug gearbeitet und Beiträge gezahlt haben. Zweitens muss der gerade ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden können, z. B wegen gesundheitlicher Probleme oder weil es in der Branche zu viele Arbeitslose gibt. Bei gesundheitlichen Problemen ist selbstverständlich nicht die Arbeitsagentur, sondern der Renten-/ Sozialversicherungsträger die erste Anlaufstelle. Je nach Einzelfall, Region oder Branche wird eine Umschulung bezahlt - und auch der mit dem angestrebten Beruf verbundene Führerschein. Beispiele: Kfz-Mechaniker, Spedition/ Berufskraftfahrer, Busfahrer, Rettungssanitäter, Fahrlehrer.

Gesicherter Berufseinstieg, Finanzierung durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter möglich:
Hat ein Arbeitsloser eine bestimmte Stelle in Aussicht, bei deren Ausübung er unbedingt einen Führerschein braucht, dann kann (!) die Arbeitsagentur den Erwerb des Führerscheins mit bis zu 80% der Kosten fördern. Vorausgesetzt, der künftige Arbeitgeber bescheinigt, dass er den Betreffenden nach dem Führerscheinerwerb mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig einstellen würde. Beispiele: Gas-Wasser-Installateur, Gärtner, Pflegekraft. Solche Förderungsmöglichkeiten für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt gibt es auf der Grundlage des § 16 SGB II  (Sozialgesetzbuch). Hier ist die Rede von Integrationshilfen. Und diese Integrationshilfen können auch die Mitfinanzierung des Führerscheins unter bestimmten, oben genannten Voraussetzungen umfassen. Selbstverständlich ist dies immer auch eine Einzelfallentscheidung und hängt schließlich auch davon ab, auf welche Richtlinien sich die örtliche Arbeitsagentur intern geeinigt hat. Der genehmigte Betrag kann als Zuschuss, aber auch als Darlehen gewährt werden. Die gesamte Ausbildung und Förderung des Arbeitslosen (z.B. zur Kiezpflegekraft mit Führerschein) wird einem Bildungsträger übertragen. Zuerst sollte Sie sich an Ihren zuständigen Betreuer wenden.






 
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