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B 17 begleitendes Fahren
ab 1.Januar 2011 ist es nun Gesetz.
demnach darf jeder Jugendlicher ab
17 Jahren unter den Voraussetzungen
des "B17 begleitenden Fahren" den
Führerschein schon mit 17 machen, den
"Lappen" gibt es jedoch nach wie vor erst
mit 18 Jahren
Reifenkauf: Kein Reifen sollte älter als drei Jahre sein
Auch einen fachgerecht gelagerten Reifen sollte man höchstens bis zu einem Alter von drei Jahren als Neureifen akzeptieren. Bei Erreichen der Verschleißgrenze sollte ein Reifen höchstens sechs Jahre alt sein. Diese Ratschläge gibt der Reifenexperte des Dekra, Franz Nowakowski. Er beruft sich auf eine Auswertung von Fällen mit 1.400 geplatzten Reifen. Sie habe gezeigt, dass das Ausfallrisiko von Reifen, die älter als sechs Jahre sind, deutlich wachse. Bei Billigreifen aus Asien sei die Alterung sogar noch unerforscht.
Nowakowski weist darauf hin, dass Fahrzeughalter wie Wohnmobilbesitzer, die jährlich nur wenige Tausend Kilometer fahren, die Alterungsgrenze ihrer Reifen viel früher erreichen als deren Verschleißgrenze. Deshalb sollten gerade sie auf relativ neue Reifen achten, während bei Vielfahrern mit etwa 40.000 Kilometern Jahresfahrleistung die Alterung ihrer Reifen keine Rolle spielen.
Motorenöl: Hersteller-
Wer Motorenöl nachfüllen muss, sollte nur Öle einfüllen, die eine Herstellerfreigabe haben. Welche dies sind, steht in der Bedienungsanleitung. Diesen wichtigen Tipp gibt der Schmierstoffhersteller Castrol. Er weist darauf hin, dass es beim Motorenöl nicht nur auf die Fließfähigkeit und damit die Viskositätsklasse ankommt, sondern auch auf Additive und Grundöle. Deshalb solle man Öle am besten nicht miteinander vermischen, obwohl im Zweifelsfall ein Gemisch immer noch besser ist als zu wenig Öl.
Castrol rät auch dazu, ungeöffnetes Motorenöl, auf dessen Verpackung das Abfülldatum stehen muss, höchstens fünf Jahre lang zu lagern. Angebrochene Packungen solle man spätestens sechs Monate nach dem Öffnen entsorgen. Weil die Gebinde nur flüssigkeits-