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Erwerb ab 18 Jahren
Einschluss: S, L und M
Sonderregel Begleitendes Fahren
mit 17Jahren
Kraftwagen bis max. 3,5t und max. 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz),
auch mit Anhänger bis 750kg oder Zugkombinationen bis 3,5t, sofern die
zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des
Zugfahrzeuges ist