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Grundsätzlich sind alle Themen zu machen.
Dies ist auf Grund der Antragslaufzeit von
6Wochen locker zu schaffen.
Bei Bedarf werden auch "Crash Kurse" angeboten.
Fahrstunden fangen grundsätzlich an,
wenn der Fahrschüler eingestiegen ist und die
Ausbildungsfahrt beginnt
Einkaufsfahrten, Personentransporte oder
Ähnliches des Fahrlehrers, sind keine Ausbildungsfahrten
und deshalb nicht zulässig!