Versicherungen - Fahrschule Heynen

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Versicherungen

Was darf ich fahren?

Schilderwechsel für Mofas und Mopeds!

Versicherungskennzeichen 2012    


Vom 1. März 2012an benötigen Mofas und Mopeds ein schwarzes Versicherungskennzeichen. Gleichzeitig verlieren die grünen Kennzeichen ihre Gültigkeit. Wer dann noch einem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich strafbar. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin .

Das Versicherungskennzeichen enthält eine Ziffern- und eine Buchstabenkombination: Die drei Buchstaben (z. B. EUR) stehen für die Versicherung, bei der die Kfz-Haftpflicht abgeschlossen wurde, die Ziffern bezeichnen den Versicherungsvertrag.
Das Versicherungsjahr für Mopeds und Mofas beginnt immer am 1. März und endet am 28. bzw. 29. Februar des Folgejahres. Das heißt: Versicherungskennzeichen werden jeweils zum 1. März von den Versicherungen ausgegeben und gelten maximal ein Jahr.

Jedes Jahr ändert sich die Kennzeichenfarbe: Es ist abwechselnd blau, grün oder schwarz.
Weitere betroffene Fahrzeugtypen:

Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, zählen Kleinkrafträder wie Mofas oder Mopeds, aber auch Segways (sind in einigen Bundesländern nur mit Versicherungskennzeichen zugelassen) sowie Quads und Minicars, die bei höchstens 50 Kubikzentimeter Hubraum nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren dürfen

 
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